Mythos
"Tiny Houses auf Rädern brauchen keine Baugenehmigung — sie sind ja mobil."
Realität
Falsch.
§29 BauGB stellt auf die Dauer der ortsfesten Aufstellung ab, nicht auf Räder. Die Rechtsprechung wertet ein Tiny House ab ca. 3 Monaten Daueraufstellung als bauliche Anlage — genehmigungspflichtig wie ein stationäres Gebäude. Wer Ihnen Genehmigungsfreiheit allein wegen Räder verspricht, verkauft Ihnen ein juristisches Risiko.
Fallbeispiel
OVG NRW 2019: ein Tiny House auf Rädern, das 6 Monate auf einem Privatgrundstück stand, wurde als bauliche Anlage eingestuft. Bauamt erließ Beseitigungsverfügung.