Verfahren in Sachsen für Mitarbeiter-Wohnen
Verfahrensfrei nach §61 SächsBO bis 75 m³ umbauter Raum. Bei Industriegebieten (GI) Werkswohnung oft als zulässige Nebenanlage.
In Industriegebieten (§8 BauNVO) als Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen häufig zulässig. In Wohngebieten als reguläres Wohnen.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) genehmigungsfähig. Geoportal Sachsen: Bebauungspläne über WMS, ALKIS-Auszüge kostenfrei für Berechtigte.
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegierung greift bei landwirtschaftlichen Betrieben. Sächsische Halbleiter-/Industrieregion (Dresden) hat oft Sonderregelungen für Werkswohnen.