Verfahren in Sachsen für Landwirtschaftliches Vorhaben
Verfahrensfrei nach §61 SächsBO bis 75 m³ umbauter Raum. Bei Industriegebieten (GI) Werkswohnung oft als zulässige Nebenanlage.
Privilegierung nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für land-/forstwirtschaftliche Betriebe — i.d.R. genehmigungsfähig im Außenbereich.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) genehmigungsfähig. Geoportal Sachsen: Bebauungspläne über WMS, ALKIS-Auszüge kostenfrei für Berechtigte.
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegierung greift bei landwirtschaftlichen Betrieben. Sächsische Halbleiter-/Industrieregion (Dresden) hat oft Sonderregelungen für Werkswohnen.