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Baugenehmigung in Sachsen
Sächsische Bauordnung (SächsBO). Verfahrensfrei bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt im Innenbereich. Wählen Sie Ihr Vorhaben für konkrete Hinweise.
Verfahrensregel
Verfahrensfrei nach §61 SächsBO bis 75 m³ umbauter Raum. Bei Industriegebieten (GI) Werkswohnung oft als zulässige Nebenanlage.
6 Vorhaben in Sachsen
Wählen Sie das Vorhaben, das Sie konkret planen — wir zeigen Status, Verfahren, Förderung und passende Tectum-Lösung.
Tiny House
Verfahren je nach StandortTiny House als Hauptwohnsitz, Alterswohnsitz oder Einliegerwohnung.
Details ansehen →Garten-Office
Häufig unkritischVoll isoliertes Garten-Office für Selbstständige, Berater, Kreative — ohne Aufenthaltsraum oft verfahrensfrei.
Details ansehen →Mitarbeiter-Wohnen
Verfahren je nach StandortTiny-House-Anlage als Werkwohnen für Bewerber-Bindung in Branchen mit Fachkräftebedarf.
Details ansehen →Ferien- und Kurzzeit-Vermietung
Sondergenehmigung nötigTiny House als Ferienhaus, Glamping-Pod oder Hotel-Erweiterung — touristische Nutzung mit Sondergenehmigung.
Details ansehen →Carport, Gartenhaus, Nebengebäude
Häufig unkritischNebengebäude ohne Aufenthaltsraum — Carport, Gartenhaus, Geräteschuppen, Wintergarten.
Details ansehen →Landwirtschaftliches Vorhaben
Häufig unkritischTiny House für landwirtschaftliche Betriebe, Saisonarbeiter-Unterkunft, Hofnutzung — privilegiert nach §35 BauGB.
Details ansehen →4 Förderprogramme
Bund + Sachsen kombiniert.
KfW 261 — Wohngebäude · Klimafreundlicher Neubau
bis 150.000 € / Wohneinheit, 0,01–0,87 % Effektivzins
BAFA Energieberatung Wohngebäude
80 % der Beratungskosten, max. 1.300 € / Wohngebäude
Bundesprogramm 'Junges Wohnen' (Azubi-Wohnen)
Sonderprogramm — derzeit Mittel über die Länder verteilt
SAB Sachsen — Wohnraumförderung
Darlehen + Zuschüsse
Konkrete Bauvoranfrage für Ihre Adresse?
90-Sekunden-Wizard: Adresse + Vorhaben → §34/§35-Status, LBO-Schwelle, passende Förderung.
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