Verfahren in Nordrhein-Westfalen für Ferien- und Kurzzeit-Vermietung
Verfahrensfrei nach §62 BauO NRW bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt im Innenbereich. Darüber: Bauanzeige (vereinfachtes Verfahren) bei Standardmodulen.
Reguläre touristische Nutzung erfordert Sondergenehmigung. Im Außenbereich nur in Tourismus-Regionen (Küste, Bayern, Schwarzwald) etabliert.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) genehmigungsfähig, wenn das Modul sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Bei reinem Wohngebiet (WR) Nutzung als Mitarbeiter-Wohnen unkritisch.
§35 BauGB · Außenbereich
Im Außenbereich (§35 BauGB) für land-/forstwirtschaftliche Betriebe privilegiert (§35 Abs. 1 Nr. 1). Für gewerbliche Mitarbeiter-Unterkunft sonst Sondergenehmigung — Tipp: Aufstellung als 'fliegender Bau' bis 6 Monate verfahrensfrei.
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- ▸Stellplatz-Pflicht (1 pro Wohneinheit) — auf Firmengelände meist unkritisch.