Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern für Mitarbeiter-Wohnen
Verfahrensfrei nach §61 LBauO M-V bis 30 m³ umbauter Raum (eher restriktiv).
In Industriegebieten (§8 BauNVO) als Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen häufig zulässig. In Wohngebieten als reguläres Wohnen.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) genehmigungsfähig.
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegierung für Land-/Forstwirtschaft. Tourismus-Privilegierung an der Ostseeküste anwendbar (Hotels, Kurbetriebe).
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Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Bauvoranfrage beim örtlichen Bauamt.
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Konkrete Festsetzungen aus Bebauungsplänen und Flurstücks-Nachweisen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen
in der Bauvoranfrage. Stand: 2026.