Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern für Ferien- und Kurzzeit-Vermietung
Verfahrensfrei nach §61 LBauO M-V bis 30 m³ umbauter Raum (eher restriktiv).
Reguläre touristische Nutzung erfordert Sondergenehmigung. Im Außenbereich nur in Tourismus-Regionen (Küste, Bayern, Schwarzwald) etabliert.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) genehmigungsfähig.
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegierung für Land-/Forstwirtschaft. Tourismus-Privilegierung an der Ostseeküste anwendbar (Hotels, Kurbetriebe).
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Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Bauvoranfrage beim örtlichen Bauamt.
Sie liefert eine fundierte Vorab-Einschätzung anhand der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) und gängiger Praxis.
Konkrete Festsetzungen aus Bebauungsplänen und Flurstücks-Nachweisen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen
in der Bauvoranfrage. Stand: 2026.