Verfahren in Baden-Württemberg für Landwirtschaftliches Vorhaben
Verfahrensfrei nach §50 LBO BW bis 100 m³ umbauter Raum (Gartenhäuser/Nebengebäude). Darüber: Kenntnisgabeverfahren oder Genehmigung.
Privilegierung nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für land-/forstwirtschaftliche Betriebe — i.d.R. genehmigungsfähig im Außenbereich.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) i.d.R. genehmigungsfähig. Geoportal BW bietet WMS für Bebauungspläne (länderweite XPlanGML-Migration läuft).
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegierung für Land-/Forstwirtschaft. Sonst Befreiung nötig (§31 BauGB) — in Industrie-/Gewerbegebieten oft als 'der Betriebsstätte zugeordnete Wohnung' genehmigungsfähig.
- ▸BW hat besonders strenge Vorgaben für 'Gemeinschaftsunterkünfte' (Schwelle: 6+ Personen).