Verfahren in Baden-Württemberg für Ferien- und Kurzzeit-Vermietung
Verfahrensfrei nach §50 LBO BW bis 100 m³ umbauter Raum (Gartenhäuser/Nebengebäude). Darüber: Kenntnisgabeverfahren oder Genehmigung.
Reguläre touristische Nutzung erfordert Sondergenehmigung. Im Außenbereich nur in Tourismus-Regionen (Küste, Bayern, Schwarzwald) etabliert.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) i.d.R. genehmigungsfähig. Geoportal BW bietet WMS für Bebauungspläne (länderweite XPlanGML-Migration läuft).
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegierung für Land-/Forstwirtschaft. Sonst Befreiung nötig (§31 BauGB) — in Industrie-/Gewerbegebieten oft als 'der Betriebsstätte zugeordnete Wohnung' genehmigungsfähig.
- ▸BW hat besonders strenge Vorgaben für 'Gemeinschaftsunterkünfte' (Schwelle: 6+ Personen).