Verfahren in Schleswig-Holstein für Ferien- und Kurzzeit-Vermietung
Verfahrensfrei nach §63 LBO SH bis 50 m³ umbauter Raum.
Reguläre touristische Nutzung erfordert Sondergenehmigung. Im Außenbereich nur in Tourismus-Regionen (Küste, Bayern, Schwarzwald) etabliert.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) genehmigungsfähig. GeoSH-Portal mit Bebauungsplan-WMS, Küstenschutz-Layer beachten.
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegierung für Land-/Forstwirtschaft. An der Küste (Nordsee/Ostsee) Tourismus-Privilegierung oft anwendbar — wichtig für Sylt/Nordsee-Hotels.
- ▸Auf den Inseln (Sylt, Föhr, Amrum) extrem restriktive Bebauung — frühe Bauamt-Abstimmung Pflicht.