Verfahren in Rheinland-Pfalz für Mitarbeiter-Wohnen
Verfahrensfrei nach §62 LBauO RLP bis 50 m³ umbauter Raum.
In Industriegebieten (§8 BauNVO) als Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen häufig zulässig. In Wohngebieten als reguläres Wohnen.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) i.d.R. genehmigungsfähig.
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegierung für Land-/Forstwirtschaft und Weinbau (Pfalz!). Saisonarbeiter-Unterkünfte in Weinbaubetrieben oft unkritisch.
- ▸Weinbauregion: Saisonarbeiter-Unterkunft in der Lese ist gut etablierte Nutzung.
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Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Bauvoranfrage beim örtlichen Bauamt.
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Konkrete Festsetzungen aus Bebauungsplänen und Flurstücks-Nachweisen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen
in der Bauvoranfrage. Stand: 2026.