Verfahren in Hessen für Landwirtschaftliches Vorhaben
Verfahrensfrei nach §63 HBO bis 50 m³ Brutto-Rauminhalt. Darüber: Bauanzeige im vereinfachten Verfahren.
Privilegierung nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für land-/forstwirtschaftliche Betriebe — i.d.R. genehmigungsfähig im Außenbereich.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) genehmigungsfähig. Hessen-Geoportal: Bebauungsplan-Nachweis via WMS, Förder-Layer der WIBank integriert.
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegierung für Land-/Forstwirtschaft. Im Rhein-Main-Ballungsraum sehr restriktiv, in ländlichen Kreisen (Vogelsberg, Werra-Meißner) deutlich entspannter.
- ▸FFH-Gebiete in den Mittelgebirgen weit verbreitet — Naturschutz-Vorprüfung empfohlen.