Verfahren in Hamburg für Ferien- und Kurzzeit-Vermietung
Verfahrensfrei nach §60 HBauO bis 30 m³ — eher restriktiv im urbanen Raum.
Reguläre touristische Nutzung erfordert Sondergenehmigung. Im Außenbereich nur in Tourismus-Regionen (Küste, Bayern, Schwarzwald) etabliert.
§34 BauGB · Innenbereich
Stadtstaat — fast alles ist Innenbereich. §34 BauGB greift in den meisten Fällen. Genehmigungsfähig in Misch- und Gewerbegebieten als 'der Betriebsstätte zugeordnete Wohnung'.
§35 BauGB · Außenbereich
Außenbereich-Flächen sehr begrenzt (Vier- und Marschlande).
- ▸Hafenwirtschaft & Logistik haben Sonderregelungen für Werkswohnen.