Verfahren in Bayern für Ferien- und Kurzzeit-Vermietung
Verfahrensfrei nach Art. 57 BayBO bis 75 m³ umbauter Raum (genehmigungsfreies Vorhaben). Im Außenbereich nur bei Privilegierung.
Reguläre touristische Nutzung erfordert Sondergenehmigung. Im Außenbereich nur in Tourismus-Regionen (Küste, Bayern, Schwarzwald) etabliert.
§34 BauGB · Innenbereich
Im Innenbereich (§34 BauGB) genehmigungsfähig, wenn das Modul sich einfügt. BayernAtlas Open Data zeigt Bebauungspläne und Schutzgebiete als Layer.
§35 BauGB · Außenbereich
Privilegiert für Land-/Forstwirtschaft (§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Für sonstige Vorhaben restriktiv — bei landwirtschaftlichem Bezug oft genehmigungsfähig, sonst kritisch.
- ▸BayernAtlas Open Data: Bebauungspläne, Naturschutzgebiete, FFH-Flächen direkt einsehbar.
- ▸Denkmalschutz besonders streng — Altstadtnähe immer prüfen.